Bildungsauftrag

In Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Dies umfasst – so steht es im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII, § 22) – die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.

Dabei soll sich die Förderung am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.

In diesem Dossier finden Sie aktuelle und grundlegende Informationen, die den Bildungsaspekt in der Frühpädagogik fokussieren: Neben Basisinformationen zu den Bildungsplänen sind dies Themen wie Qualität, Inklusion und Begabtenförderung sowie Studien und Initiativen zum Bildungsauftrag in der Elementarbildung.

(von der Seite  https://www.bildungsserver.de/Zum-Bildungsauftrag-in-Kindertagesbetreuung-2023-de.html)