Einzelintegration nach § 35 SGB VIII

Integration
Integration

Im Jahr 2000 bekamen wir vom Regierungsbezirk Mittelfranken die Genehmigung zur Einzelintegration. D.h. seither haben wir zusätzlich die Option, Kinder mit körperlicher und / oder geistiger Behinderung oder Entwicklungsverzögerungen zu betreuen. Darüber hinaus ist es somit realisierbar, diese Kinder durch Mehrstunden des Personals sowie Fachdienststunden einer Sozialpädagogin, entsprechend seiner jeweiligen Möglichkeiten, noch besser zu fördern.

Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, der Frühförderstelle Fürth, den unterschiedlichsten Ärzten und Therapeuten ist unabdingbar.

Mittlerweile ist dies ein fester Bestandteil unserer Arbeit geworden und nicht mehr von hier wegzudenken. Vom gegenseitigen Lernen profitieren alle gleichermaßen.